2.Mose - Kapitel 22
(1)Falls ein Mann einen Stier oder ein Schaf stehlen sollte und er es
wirklich schlachtet oder es verkauft, soll er mit fünf [Stück]
Großvieh für den Stier und mit vier [Stück] Kleinvieh für das Schaf
Ersatz leisten.
(2)(Wenn ein Dieb beim Einbruch ertappt werden sollte und er
tatsächlich geschlagen wird und stirbt, so gibt es keine Blutschuld
für ihn. (3)Wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, gibt es
Blutschuld für ihn.)
Er soll unbedingt Ersatz leisten. Wenn er nichts hat, dann soll er für
die Dinge, die er gestohlen hat, verkauft werden. (4)Wenn das
Gestohlene unverkennbar in seiner Hand lebend gefunden werden sollte,
vom Stier bis zum Esel und zum Schaf, muß er doppelten Ersatz leisten.
(5)Wenn ein Mann ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er
tatsächlich seine Lasttiere hinsendet und [sie] ein anderes Feld
verzehren läßt, so soll er mit dem Besten seines eigenen Feldes oder
mit dem Besten seines eigenen Weingartens Ersatz leisten.
(6)Falls sich ein Feuer ausbreiten sollte und es tatsächlich Dornen
ergreift und Garben oder stehendes Getreide oder ein Feld verzehrt
wird, soll, wer das Feuer angezündet hat, unbedingt [für das
Verbrannte] Ersatz leisten.
(7)Falls ein Mann seinem Mitmenschen Geld oder Gegenstände zum
Aufbewahren geben sollte und es aus dem Haus des Mannes gestohlen wird
, so muß der Dieb, wenn er gefunden werden sollte, doppelten Ersatz
leisten. (8)Wenn der Dieb nicht gefunden werden sollte, dann soll der
Besitzer des Hauses zu dem [wahren] Gott herangebracht werden, damit
man sieht, ob er nicht seine Hand an die Habe seines Mitmenschen
gelegt hat. (9)In jedem Fall von &šuml;bertretung, handle es sich um einen
Stier, einen Esel, ein Schaf, ein Kleid, um irgend etwas
Verlorengegangenes, von dem er sagen mag: 'Das ist es!', soll der Fall
der beiden vor den [wahren] Gott kommen. Wen Gott für schuldig
erklären wird, der soll seinem Mitmenschen doppelten Ersatz leisten.
(10)Wenn ein Mann seinem Mitmenschen einen Esel oder einen Stier oder
ein Schaf oder irgendein Haustier zur Verwahrung geben sollte und es
wirklich stirbt oder verstümmelt oder weggeführt wird, [und] niemand
sieht es, (11)so soll zwischen ihnen beiden ein Eid bei Jehova
stattfinden, daß er seine Hand nicht an die Habe seines Mitmenschen
gelegt hat; und ihr Besitzer soll es annehmen, und der andere braucht
keinen Ersatz zu leisten. (12)Doch wenn sie ihm tatsächlich gestohlen
worden sein sollten, soll er ihrem Besitzer Ersatz leisten. (13)Wenn
es wirklich von einem wilden Tier zerrissen worden sein sollte, soll
er es zum Beweis herbringen. Für etwas von einem wilden Tier
Zerrissenes braucht er keinen Ersatz zu leisten
(14)Falls aber jemand von seinem Mitmenschen etwas erbitten sollte und
es tatsächlich verstümmelt wird oder stirbt, während sein Besitzer
nicht dabei ist, so soll er unbedingt Ersatz leisten. (15)Wenn sein
Besitzer dabei ist, braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn es
gemietet gewesen ist, soll es für seinen Mietpreis gehen.
(16)Falls nun ein Mann eine Jungfrau verführt, die nicht verlobt ist,
und er tatsächlich bei ihr liegt, soll er sie unbedingt für den
Kaufpreis für sich als Frau erwerben. (17)Falls sich ihr Vater
entschieden weigert, sie ihm zu geben, so soll er das Geld gemäß dem
für Jungfrauen festgesetzten Kaufpreis auszahlen.
(18)Du sollst eine Zauberin nicht am Leben lassen.
(19)Jeder, der bei einem Tier liegt, soll unweigerlich zu Tode
gebracht werden.
(20)Wer irgendwelchen Göttern opfert außer Jehova allein, soll der
Vernichtung geweiht werden.
(21)Und du sollst einen ansässigen Fremdling nicht schlecht behandeln
oder ihn bedrücken, denn ansässige Fremdlinge wurdet ihr im Land
Ägypten.
(22)Ihr sollt eine Witwe oder einen vaterlosen Knaben nicht
niederdrücken. (23)Solltest du ihn irgendwie niederdrücken, dann werde
ich, wenn er gar zu mir schreit, sein Schreien ganz gewiß hören; (24
)und mein Zorn wird tatsächlich entbrennen, und ich werde euch
bestimmt mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen werden
und eure Söhne vaterlose Knaben.
(25)Wenn du meinem Volk Geld leihen solltest, dem Niedergedrückten
neben dir, sollst du ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer werden. Ihr
sollt ihm keinen Zins auferlegen.
(26)Solltest du gar das Kleid deines Mitmenschen als Pfand ergreifen,
so sollst du es ihm beim Untergang der Sonne zurückgeben. (27)Denn es
ist seine einzige Decke. Es ist sein &šuml;berwurf für seine Haut. Worin
wird er liegen? Und bestimmt wird es geschehen, daß er zu mir schreit,
und ich werde zweifellos hören, denn ich bin gnädig.
(28)Du sollst nichts &šuml;bles auf Gott herabrufen noch einen Vorsteher in
deinem Volk verfluchen.
(29)Deinen vollen Ertrag und den &šuml;berfluß deiner Presse sollst du
nicht zögernd geben. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir
geben. (30)So sollst du mit deinem Stier und mit deinem Schaf
verfahren: Sieben Tage wird es bei seiner Mutter bleiben. Am achten
Tag sollst du es mir geben.
(31)Und ihr solltet euch mir als heilige Männer erweisen; und Fleisch
auf dem Feld, etwas von einem wilden Tier Zerrissenes, sollt ihr nicht
essen. Ihr solltet es den Hunden hinwerfen.