5.Mose - Kapitel 24
(1)Falls ein Mann eine Frau nimmt und sie sich als Ehefrau wirklich zu
seinem Besitz macht, so soll es geschehen, wenn sie in seinen Augen
keine Gunst finden sollte, weil er etwas Anstößiges an ihr gefunden
hat, daß er dann ein Scheidungszeugnis für sie ausschreiben und es ihr
in die Hand legen und sie aus seinem Haus entlassen soll. (2)Und sie
soll aus seinem Haus wegziehen und hingehen und [die Frau] eines
anderen Mannes werden. (3)Wenn der letztgenannte Mann sie schließlich
haßt und ein Scheidungszeugnis für sie ausgeschrieben und es ihr in
die Hand gelegt und sie aus seinem Haus entlassen hat oder falls der
letztgenannte Mann, der sie sich zur Frau genommen hat, sterben sollte
, (4)so wird ihr erster Besitzer, der sie entlassen hat, sie nicht
zurücknehmen dürfen, damit sie wieder seine Frau wird, nachdem sie
verunreinigt worden ist; denn das ist etwas Verabscheuungswürdiges vor
Jehova, und du sollst das Land, das Jehova, dein Gott, dir als Erbe
gibt, nicht in die Sünde hineinführen.
(5)Falls sich ein Mann eine neue Frau nimmt, sollte er nicht zum Heer
ausziehen, noch sollte ihm irgend etwas anderes auferlegt werden. Er
sollte ein Jahr lang in seinem Haus dienstfrei bleiben, und er soll
seine Frau, die er sich genommen hat, erfreuen.
(6)Niemand sollte eine Handmühle oder deren oberen Mühlstein als Pfand
ergreifen, denn eine Seele ist es, die er als Pfand ergreift.
(7)Falls ein Mann dabei gefunden wird, daß er eine Seele seiner Brüder
, von den Söhnen Israels, entführt, und er ihn auf tyrannische Weise
behandelt und ihn verkauft, dann soll dieser Menschenräuber sterben.
Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
(8)Nimm dich in acht bei der Aussatzplage, damit du gut Sorge trägst
und nach allem tust, was die Priester, die Leviten, euch anweisen
werden. Ihr solltet darauf achten, so zu tun, wie ich es ihnen geboten
habe. (9)Man denke an das, was Jehova, dein Gott, an Mirjam unterwegs
getan hat, als ihr aus Ägypten gezogen seid.
(10)Falls du deinem Mitmenschen ein Darlehen von irgendwelcher Art
gewährst, sollst du nicht in sein Haus eintreten, um das, was er
verpfändet hat, von ihm zu nehmen. (11)Du solltest draußen stehen, und
der Mann, dem du ein Darlehen gewährst, sollte das Pfand zu dir
herausbringen. (12)Und wenn der Mann in Not ist, sollst du dich nicht
mit seinem Pfand zu Bett legen. (13)Du solltest ihm auf jeden Fall das
Pfand, sobald die Sonne untergeht, zurückgeben, und er soll sich in
seinem Kleid zu Bett legen, und er soll dich segnen; und es wird für
dich Gerechtigkeit bedeuten vor Jehova, deinem Gott.
(14)Du sollst einen Lohnarbeiter, der Not leidet und arm ist, nicht
übervorteilen, sei er [einer] deiner Brüder oder deiner ansässigen
Fremdlinge, die sich in deinem Land, innerhalb deiner Tore, befinden.
(15)An seinem Tag solltest du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne
sollte darüber nicht untergehen, weil er in Not ist und seine Seele
[verlangend] zu seinem Lohn erhebt, damit er nicht gegen dich zu
Jehova schreit und es dir zur Sünde wird.
(16)Väter sollten nicht wegen der Kinder zu Tode gebracht werden, und
Kinder sollten nicht wegen der Väter zu Tode gebracht werden. Jeder
sollte wegen seiner eigenen Sünde zu Tode gebracht werden.
(17)Das Recht des ansässigen Fremdlings oder des vaterlosen Knabens
solltest du nicht beugen, und du sollst nicht das Kleid einer Witwe
als Pfand ergreifen. (18)Und du sollst daran denken, daß du ein Sklave
in Ägypten wurdest und Jehova, dein Gott, dich dann von dort erlöste.
Darum gebiete ich dir, diese Sache zu tun.
(19)Wenn du deine Ernte auf deinem Feld einbringst, und du hast eine
Garbe auf dem Feld vergessen, sollst du nicht umkehren, um sie zu
holen. Sie sollte für den ansässigen Fremdling, für den vaterlosen
Knaben und für die Witwe zurückbleiben, damit Jehova, dein Gott, dich
bei jeder Tat deiner Hand segnet.
(20)Wenn du deinen Olivenbaum abklopfst, sollst du nicht hinterher die
Zweige absuchen. Es sollte für den ansässigen Fremdling, für den
vaterlosen Knaben und für die Witwe zurückbleiben.
(21)Wenn du die Trauben von deinem Weingarten sammelst, sollst du
nicht hinterher Nachlese halten. Sie sollten für den ansässigen
Fremdling, für den vaterlosen Knaben und für die Witwe zurückbleiben.
(22)Und du sollst daran denken, daß du ein Sklave wurdest im Land
Ägypten. Darum gebiete ich dir, diese Sache zu tun.