4.Mose - Kapitel 35
(1)Und Jehova redete weiterhin in den Wüstenebenen Moabs am Jordan bei
Jericho zu Moses, indem [er] sprach: (2)"Erteile den Söhnen Israels
den Befehl, den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen zu geben
, und sie sollten den Leviten den Weidegrund der Städte rings um sie
herum geben. (3)Und die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, während
ihre Weidegründe ihren Haustieren und ihrer Habe und all ihren
wildlebenden Tieren dienen werden. (4)Und die Weidegründe der Städte,
die ihr den Leviten geben werdet, werden von der Mauer der Stadt nach
außen hin ringsherum tausend Ellen sein. (5)Und ihr sollt außerhalb
der Stadt an der Ostseite zweitausend Ellen messen und an der Südseite
zweitausend Ellen und an der Westseite zweitausend Ellen und an der
Nordseite zweitausend Ellen, wobei die Stadt in der Mitte ist. Dies
wird ihnen als Weidegründe der Städte dienen.
(6)Dies sind die Städte, die ihr den Leviten geben werdet: sechs
Zufluchtsstädte, die ihr geben werdet, damit der Totschläger dorthin
flieht, und außer ihnen werdet ihr weitere zweiundvierzig Städte geben
. (7)Alle Städte, die ihr den Leviten geben werdet, werden
achtundvierzig Städte sein, sie zusammen mit ihren Weidegründen. (8
)Die Städte, die ihr geben werdet, werden aus dem Besitz der Söhne
Israels ein. Von den vielen werdet ihr viele nehmen, und von den
wenigen werdet ihr wenige nehmen. Jeder wird im Verhältnis zu seinem
Erbe, das er in Besitz nehmen wird, einige seiner Städte den Leviten
geben."
(9)Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sprach: (10)"Rede zu
den Söhnen Israels, und du sollst zu ihnen sagen: 'Ihr zieht über den
Jordan ins Land Kanaan. (11)Und ihr sollt euch geeignete Städte
auswählen. Als Zufluchtsstädte werden sie euch dienen, und der
Totschläger, der eine Seele unabsichtlich erschlägt, soll dorthin
fliehen. (12)Und die Städte sollen euch als Zuflucht vor dem
Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht stirbt, ehe er zum
Gericht vor der Gemeinde steht. (13)Und die Städte, die ihr geben
werdet, die sechs Zufluchtsstädte, werden euch zu Diensten sein. (14
)Drei Städte werdet ihr diesseits des Jordan geben, und drei Städte
werdet ihr im Land Kanaan geben. Als Zufluchtsstädte werden sie dienen
. (15)Den Söhnen Israels und dem ansässigen Fremdling und dem
Ansiedler in ihrer Mitte werden diese sechs Städte zur Zuflucht dienen
, damit jeder dorthin flieht, der eine Seele unabsichtlich erschlägt.
(16)Wenn er ihn nun mit einem Werkzeug aus Eisen geschlagen hat, so
daß er stirbt, so ist er ein Mörder. Der Mörder sollte unweigerlich zu
Tode gebracht werden. (17)Und wenn er ihn mit einem kleinen Stein,
durch den er sterben konnte, geschlagen hat, so daß er stirbt, so ist
er ein Mörder. Der Mörder sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden.
(18)Und wenn er ihn mit einem kleinen Werkzeug aus Holz, durch das er
sterben konnte, geschlagen hat, so daß er stirbt, so ist er ein Mörder
. Der Mörder sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden.
(19)Der Bluträcher, er wird den Mörder zu Tode bringen. Wenn er ihn
antrifft, wird er ihn selbst zu Tode bringen. (20)Und wenn er ihn aus
Haß gestoßen oder nach ihm geworfen hat, während er auf der Lauer lag,
damit er sterbe, (21)oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand
geschlagen hat, damit er sterbe, sollte der Schläger unweigerlich zu
Tode gebracht werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher wird den
Mörder zu Tode bringen, wenn er ihn antrifft.
(22)War es aber unversehens, ohne Feindschaft, daß er ihn gestoßen
oder irgendeinen Gegenstand nach ihm geworfen hat, ohne daß er auf der
Lauer lag, (23)oder irgendeinen Stein, durch den er sterben konnte,
ohne ihn zu sehen, oder er hätte ihn auf ihn fallen lassen, so daß er
starb, obwohl er nicht in Feindschaft mit ihm war und ihm nicht zu
schaden suchte, (24)dann soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und
dem Bluträcher nach diesen Rechtssprüchen richten. (25)Und die
Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers befreien,
und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, in
die er geflohen war, und er soll darin wohnen bis zum Tod des
Hohenpriesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt worden ist.
(26)Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt,
in die er flieht, wirklich hinausgeht, (27)und der Bluträcher findet
ihn tatsächlich außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der
Bluträcher tötet den Totschläger wirklich, so hat er keine Blutschuld.
(28)Denn er hätte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner
Zufluchtsstadt bleiben sollen, und nach dem Tod des Hohenpriesters
darf der Totschläger in das Land seines Besitzes zurückkehren. (29)Und
diese [Dinge] sollen euch als Rechtssatzung dienen durch eure
Generationen hindurch an allen euren Wohnorten.
(30)Jeder, der eine Seele erschlägt, sollte als Mörder auf die Aussage
von Zeugen getötet werden, und ein einzelner Zeuge darf nicht gegen
eine Seele zeugen, daß sie stirbt. (31)Und ihr sollt für die Seele
eines Mörders, der zu sterben verdient, kein Lösegeld annehmen, denn
er sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden. (32)Und ihr sollt für
einen, der in seine Zufluchtsstadt geflohen ist, kein Lösegeld
annehmen, so daß er vor dem Tod des Hohenpriesters zurückkehren könnte
, um im Land zu wohnen.
(33)Und ihr sollt das Land, in dem ihr seid, nicht entweihen; denn
Blut ist es, das das Land entweiht, und für das Land darf es keine
Sühne hinsichtlich des darauf vergossenen Blutes geben, ausgenommen
durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (34)Und du sollst das
Land nicht verunreinigen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich weile;
denn ich, Jehova, weile inmitten der Söhne Israels.'"