3.Mose - Kapitel 27
(1)Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sprach: (2)"Rede zu
den Söhnen Israels, und du sollst zu ihnen sagen: 'Falls ein Mann ein
besonderes Gelübde ablegt, indem er Jehova Seelen gemäß dem Schätzwert
darbietet, (3)und der Schätzwert einer männlichen Person muß vom
Zwanzigjährigen bis hinauf zum Sechzigjährigen sein, dann soll sich
der Schätzwert auf fünfzig Schekel Silber nach dem Schekel der
heiligen Stätte belaufen. (4)Wenn es aber eine weibliche Person ist,
dann soll sich der Schätzwert auf dreißig Schekel belaufen. (5)Und
falls es sich um das Alter vom Fünfjährigen bis hinauf zum
Zwanzigjährigen handelt, dann soll sich der Schätzwert der männlichen
Person auf zwanzig Schekel belaufen und für die weibliche auf zehn
Schekel. (6)Und falls es sich um das Alter von einem Monat bis hinauf
zum Fünfjährigen handelt, dann soll sich der Schätzwert des männlichen
Kindes auf fünf Schekel Silber belaufen, und für das weibliche soll
der Schätzwert drei Schekel Silber betragen.
(7)Wenn es sich nun um das Alter von sechzig Jahren und darüber
handelt, dann soll sich der Schätzwert, wenn es eine männliche Person
ist, auf fünfzehn Schekel und für die weibliche auf zehn Schekel
belaufen. (8)Wenn er aber für den Schätzwert zu arm geworden ist, dann
soll er den Betreffenden vor den Priester stellen, und der Priester
soll ihn bewerten. Entsprechend dem, was der Gelobende aufbringen kann
, wird der Priester ihn bewerten.
(9)Und wenn es ein Tier ist, eines, das man Jehova als Opfergabe
darbringt, so wird alles von dem, was er Jehova gibt, etwas Heiliges
werden. (10)Er darf es nicht ersetzen, und er darf es nicht
vertauschen, Gutes mit Schlechtem oder Schlechtes mit Gutem. Wenn er
es aber doch vertauscht, Tier mit Tier, dann soll es selbst [etwas
Heiliges] werden, und das, womit es vertauscht wird, sollte etwas
Heiliges werden. (11)Und ist es irgendein unreines Tier, eines, wie
man es Jehova nicht als Opfergabe darbringen darf, dann soll er das
Tier vor den Priester stellen. (12)Und der Priester soll es bewerten,
ob es gut oder schlecht ist. Gemäß dem vom Priester geschätzten Wert,
so sollte es gelten. (13)Aber wenn er es überhaupt zurückkaufen will,
dann soll er ein Fünftel davon zum Schätzwert hinzugeben.
(14)Falls nun ein Mann sein Haus als etwas Heiliges für Jehova
heiligen sollte, dann soll der Priester es bewerten, ob es gut oder
schlecht ist. Wie der Priester es bewertet, soviel sollte es kosten.
(15)Wenn aber der Heiligende sein Haus zurückkaufen will, dann soll er
ein Fünftel des Geldes des Schätzwertes dazugeben; und es soll sein
werden.
(16)Und wenn es etwas vom Feld seines Besitzes ist, was ein Mann
Jehova heiligen möchte, dann soll der Wert entsprechend seiner Aussaat
geschätzt werden: bei einer Aussaat von einem Homer Gerste dann zu
fünfzig Schekel Silber. (17)Würde er sein Feld vom Jubeljahr an
heiligen, sollte es gemäß dem Schätzwert kosten. (18)Und heiligt er
sein Feld nach dem Jubeljahr, so soll ihm der Priester den Preis im
Verhältnis zu den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr
übrig sind, und es sollte ein Abzug vom Schätzwert gemacht werden. (19
)Wenn aber der, der es heiligt, das Feld überhaupt zurückkaufen möchte
, dann soll er ein Fünftel des Geldes des Schätzwertes dazugeben, und
es soll ihm als das seine verbleiben. (20)Wenn er nun das Feld nicht
zurückkaufen sollte, sondern wenn das Feld einem anderen Mann verkauft
wird, so kann es nicht mehr zurückgekauft werden. (21)Und das Feld
soll, wenn es im Jubeljahr [frei] ausgeht, etwas Heiliges für Jehova
werden wie ein Feld, das mit dem Bann belegt ist. Sein Besitz wird dem
Priester zufallen.
(22)Und wenn er ein von ihm käuflich erworbenes Feld Jehova heiligt,
das kein Teil des Feldes seines Besitzes ist, (23)dann soll ihm der
Priester den Betrag der Schätzung bis zum Jubeljahr berechnen, und er
soll den Schätzwert an jenem Tag geben. Es ist etwas Heiliges für
Jehova. (24)Im Jubeljahr wird das Feld an den zurückgehen, von dem er
es gekauft hat, an den, dem der Grundbesitz gehört.
(25)Jeder Wert nun sollte nach dem Schekel der heiligen Stätte
geschätzt werden. Der Schekel sollte sich auf zwanzig Gera belaufen.
(26)Nur die Erstgeburt unter den Tieren, die für Jehova als die
Erstgeburt geboren wird, kein Mann sollte sie heiligen. Ob Stier oder
Schaf, es gehört Jehova. (27)Und wenn es unter den unreinen Tieren ist
und er es gemäß dem Schätzwert loskaufen soll, dann soll er ein
Fünftel davon dazugeben. Sollte es aber nicht zurückgekauft werden,
dann soll es gemäß dem Schätzwert verkauft werden.
(28)Nur darf keinerlei Banngut, das ein Mann Jehova von allem, was ihm
gehört, der Vernichtung weiht, ob von Menschen oder Tieren oder vom
Feld seines Besitzes, verkauft werden, und keinerlei Banngut darf
zurückgekauft werden. Es ist etwas Hochheiliges für Jehova. (29)Kein
mit dem Bann Belegter, der aus den Menschen der Vernichtung geweiht
wird, darf losgekauft werden. Er sollte unweigerlich zu Tode gebracht
werden.
(30)Und jeder Zehnte des Landes, von der Saat des Landes und der
Frucht des Baumes, gehört Jehova. Er ist etwas Heiliges für Jehova.
(31)Und wenn ein Mann überhaupt irgend etwas von seinem Zehnten
zurückkaufen will, sollte er ein Fünftel davon dazugeben. (32)Was
jeden Zehnten vom Großvieh und Kleinvieh betrifft, von allem, was
unter dem Hirtenstab hindurchgeht, sollte der zehnte Kopf etwas
Heiliges für Jehova werden. (33)Er sollte nicht untersuchen, ob es gut
oder schlecht ist, noch sollte er es vertauschen. Wenn er es aber doch
vertauscht, dann soll es selbst [etwas Heiliges] werden, und das,
womit es vertauscht wird, sollte etwas Heiliges werden. Es darf nicht
zurückgekauft werden.'"
(34)Dies sind die Gebote, die Jehova Moses als Befehle an die Söhne
Israels auf dem Berg Sinai gab.