Hesekiel - Kapitel 48
(1)"Und dies sind die Namen der Stämme. Vom äußersten nördlichen Ende,
an der Seite längs des Weges von Hethlon bis zum Eingang nach Hamath,
Hazar-Enan, die Grenze von Damaskus nordwärts, an der Seite von Hamath
; und er soll sicherlich einen östlichen Rand [und] den westlichen
haben: Dan, e-i-n [Teil]. (2)Und an der Grenze Dans, vom Ostrand bis
zum Westrand: Ascher, einer. (3)Und an der Grenze Aschers, vom Ostrand
selbst bis zum Westrand: Naphtali, einer. (4)Und an der Grenze
Naphtalis, vom Ostrand bis zum Westrand: Manasse, einer. (5)Und an der
Grenze Manasses, vom Ostrand bis zum Westrand: Ephraim, einer. (6)Und
an der Grenze Ephraims, vom Ostrand selbst bis zum Westrand: Ruben,
einer. (7)Und an der Grenze Rubens, vom Ostrand bis zum Westrand: Juda
, einer. (8)Und an der Grenze Judas, vom Ostrand bis zum Westrand,
sollte sicherlich der Beitrag, den ihr beisteuern solltet,
fünfundzwanzigtausend [Ellen] in der Breite sein und [die] Länge gemäß
einem der Anteile vom Ostrand bis zum Westrand. Und das Heiligtum soll
sich in seiner Mitte befinden.
(9)Was den Beitrag betrifft, den ihr für Jehova beisteuern solltet:
[Die] Länge wird fünfundzwanzigtausend [Ellen] sein und [die] Breite
zehntausend. (10)Und diese betreffend sollte sich der heilige Beitrag
für die Priester erweisen, nach Norden hin fünfundzwanzigtausend
[Ellen] und nach Westen eine Breite von zehntausend und nach Osten
eine Breite von zehntausend und nach Süden eine Länge von
fünfundzwanzigtausend. Und das Heiligtum Jehovas soll sich mitten
darin befinden. (11)Es wird für die Priester sein, diejenigen, die
geheiligt sind von den Söhnen Zadoks, die sich der Obliegenheiten mir
gegenüber annahmen, die nicht abirrten, als die Söhne Israels abirrten
, so wie die Leviten abirrten. (12)Und sie sollen schließlich einen
Beitrag vom Beitrag des Landes als etwas Hochheiliges innehaben an der
Grenze der Leviten.
(13)Und die Leviten sollten unmittelbar neben dem Gebiet der Priester
fünfundzwanzigtausend [Ellen] an Länge und an Breite zehntausend haben
, wobei die ganze Länge fünfundzwanzigtausend ist und die Breite
zehntausend. (14)Und sie sollten nichts davon verkaufen, noch sollte
einer einen Tausch vornehmen, noch sollte einer das Erlesenste des
Landes [an andere] übergehen lassen; denn es ist etwas Heiliges für
Jehova.
(15)Was die fünftausend [Ellen] betrifft, die an Breite neben den
fünfundzwanzigtausend übrigbleiben, es ist etwas Nichtheiliges für die
Stadt zum Wohnort und zum Weidegrund. Und die Stadt soll schließlich
mitten darin sein. (16)Und dies sind die Maße [der Stadt]: der
Nordrand viertausendfünfhundert [Ellen] und der Südrand
viertausendfünfhundert und der Ostrand viertausendfünfhundert und der
Westrand viertausendfünfhundert. (17)Und die Stadt soll einen
Weidegrund bekommen, nach Norden hin zweihundertfünfzig [Ellen] und
nach Süden zweihundertfünfzig und nach Osten zweihundertfünfzig und
nach Westen zweihundertfünfzig.
(18)Und was Länge übrigbleibt, wird genauso sein wie der heilige
Beitrag: zehntausend [Ellen] gegen Osten und zehntausend gegen Westen;
und es soll sich erweisen, daß es genauso ist wie der heilige Beitrag,
und sein Ertrag soll für diejenigen zum Brot werden, die der Stadt
dienen. (19)Und die, die der Stadt dienen aus allen Stämmen Israels,
werden es bebauen.
(20)Der ganze Beitrag ist fünfundzwanzigtausend [Ellen] bei
fünfundzwanzigtausend. Einen quadratischen Teil solltet ihr als den
heiligen Beitrag beisteuern mit dem Besitz der Stadt.
(21)Und was übriggelassen ist, wird dem Vorsteher gehören, auf dieser
Seite und auf jener Seite des heiligen Beitrags und des Besitzes der
Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend [Ellen] [von] dem Beitrag bis
zur Ostgrenze; und im Westen längs der fünfundzwanzigtausend [Ellen]
bis zur Westgrenze. Genau wie die Anteile [wird es] für den Vorsteher
[sein]. Und der heilige Beitrag und das Heiligtum des Hauses sollen
sich mitten darin befinden.
(22)Und was das Besitztum der Leviten und das Besitztum der Stadt
betrifft, so sollte es sich zwischen dem befinden, was dem Vorsteher
gehört. Zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins sollte es
dann dem Vorsteher gehören.
(23)Und was die übrigen Stämme betrifft, vom Ostrand bis zum Westrand:
Benjamin, e-i-n [Teil]. (24)Und an der Grenze Benjamins, vom Ostrand
bis zum Westrand: Simeon, einer. (25)Und an der Grenze Simeons, vom
Ostrand bis zum Westrand: Issachar, einer. (26)Und an der Grenze
Issachars, vom Ostrand bis zum Westrand: Sebulon, einer. (27)Und an
der Grenze Sebulons, vom Ostrand bis zum Westrand: Gad, einer. (28)Und
an der Grenze Gads, zum Südrand wird sie südwärts gehen; und die
Grenze sei von Tamar an zu den Wasser von Meribath-Kadesch, zum
Wildbachtal, bis an das Große Meer.
(29)Dies wird das Land sein, das ihr den Stämmen Israels [durchs Los]
als Erbe zufallen lassen solltet, und diese werden ihre Anteile sein"
ist der Ausspruch des Souveränen Herrn Jehova.
(30)"Und dies werden die Ausgänge der Stadt sein: Am Nordrand werden
viertausendfünfhundert [Ellen das] Maß sein.
(31)Und die Tore der Stadt werden gemäß den Namen der Stämme Israels
sein, drei Tore sind im Norden, das Tor Rubens, eines; das Tor Judas,
eines; das Tor Levis, eines.
(32)Und am Ostrand werden es viertausendfünfhundert [Ellen] sein und
drei Tore, ja das Tor Josephs, eines; das Tor Benjamins, eines; das
Tor Dans eines.
(33)Und der Südrand wird viertausendfünfhundert [Ellen] sein, was das
Maß betrifft, mit drei Toren, das Tor Simeons, eines, das Tor
Issachars, eines; das Tor Sebulons, eines.
(34)Der Westrand wird viertausendfünfhundert [Ellen] sein, da sind
drei Tore, das Tor Gads, eines; das Tor Aschers, eines; das Tor
Naphtalis, eines.
(35)Ringsum werden es achtzehntausend [Ellen] sein; und der Name der
Stadt wird von [jenem] Tag an sein: Jehova selbst ist dort."